Beiträge markiert mit Arbeitsrecht

Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam

Ein tariflicher Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase der Altersteilzeit befinden, ist wirksam. Der tarifliche Ausschlusstatbestand verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Beschäftigte in der aktiven und in der passiven Phase der Altersteilzeit im Blockmodell befinden sich nicht in einer vergleichbaren Lage. In der tariflichen Differenzierung liegt auch keine unzulässige Altersdiskriminierung.

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Streit um die Überlassung eines Dienstwagens auch zur Privatnutzung

Die Überlassung eines Dienstwagens auch zur privaten Nutzung ist grundsätzlich so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber Arbeitsentgelt leisten muss. Nicht jede Änderung der Arbeitsaufgabe vermag einen anzuerkennenden Sachgrund für den Entzug der Dienstwagennutzung und der damit verbundenen privaten Nutzungsmöglichkeit darstellen, und zwar auch dann nicht, wenn der geldwerte Vorteil der Privatnutzung – wie hier – weniger als 25% der Gesamtvergütung ausmacht.

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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung im Kleinbetrieb unter Berücksichtigung des Maßregelungsverbots

Der klagende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung. Es ist vor dem Hintergrund des § 612a BGB nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber im Kleinbetrieb eine Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

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Gegenstandswert der Auskunft hinsichtlich erfasster Arbeitszeiten

Der Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO ist mit 500 € zu bewerten, wenn es um das reine Informationsinteresse geht. Das gilt auch für den Antrag auf Erteilung einer Auskunft bezüglich der durch den Arbeitgeber erfassten Arbeitszeit (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG). Auch insoweit geht es um einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch.

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Jahresbericht 2023 des Bundesarbeitsgerichts vorgestellt

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner hat im Rahmen des Jahrespressegesprächs beim Bundesarbeitsgericht den Jahresbericht 2023 vorgestellt. Wie in den Vorjahren hob Frau Gallner hervor, dass das deutsche Arbeitsrecht in weiten Teilen durch das europäische Arbeitsrecht überformt ist. Die Präsidentin machte darauf aufmerksam, dass sich die unionsrechtliche Durchdringung des Arbeitsrechts in der langjährigen Veranstaltungsreihe „Europarechtliches Symposion“ abbildet.

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Zu Gegenstandswert und Vergleichsmehrwert im Kündigungsschutzprozess

Richtet sich eine Kündigungsschutzklage gegen eine außerordentliche sowie vorsorglich ordentliche Kündigung, liegt nur eine zu bewertende Bestandsstreitigkeit vor. Die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts im Hinblick auf eine vereinbarte Beendigung des Arbeitsverhältnisses scheidet im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schon deshalb aus, weil diese streitgegenständlich ist. Ein Vergleichsmehrwert kommt in Betracht, wenn im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs nicht anhängige Gegenstände mitverglichen werden.

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Streit um Feiertagszuschlag an Allerheiligen – Auslegung von §§ 8, 43 TV-L von grundsätzlicher Bedeutung

Ein Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in NRW hat für vergütungspflichtige Tätigkeiten, die er an Allerheiligen auf Weisung des Arbeitgebers in Hessen erbringt, keinen Anspruch auf Feiertagszuschläge nach § 8 Abs. 1 S. 2 lit. d) i.d.F.d. § 43 Nr. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 S. 2 lit. d) TV-L. Da der Frage der Auslegung von §§ 8, 43 TV-L grundsätzliche Bedeutung zukommt, ohne dass es hierzu bereits höchstrichterliche Entscheidungen gäbe, wurde nach § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG die Revision zugelassen.

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Unwirksame Kündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit

Kündigungen, die gegen § 164 Abs. 2 SGB IX verstoßen, sind rechtsunwirksam. Eine durch § 164 Abs. 2 SGB IX verbotene Diskriminierung ist indiziert, wenn der Arbeitgeber gegen seine Verpflichtung aus § 167 Abs. 1 SGB IX verstößt. Arbeitgeber sind auch während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG verpflichtet, ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen.

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In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten bei Rentenberechnung zu berücksichtigen

Das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit kann dazu führen, dass in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegte Erziehungszeiten bei der Berechnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind.

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Kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal möglich

Am 1.3.2024 tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

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Unterliegt die E-Mail-Kommunikation der Beschäftigen dem Fernmeldegeheimnis, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von Telekommunikation für private Zwecke gestattet?

Das OLG Thüringen hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem ehemaligen Beschäftigten einen Anspruch auf Unterlassen des Zugriffs auf die Daten seines auch privat genutzten dienstlichen E-Mail-Postfaches durch den Arbeitgeber zugesprochen. Der Arbeitgeber habe mit seiner Einsichtnahme in das dienstliche E-Mail-Postfach, für welches auch die private Nutzung erlaubt war, sowie mit der Verarbeitung der dortigen Daten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen. Derzeit sprächen die besseren Argumente für die Einordnung des Arbeitgebers als Diensteanbieter bei Gestattung einer privaten Nutzung des dienstlichen E-Mail-Accounts.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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