Honorare

Was kosten unsere Leistungen?

Damit die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit für den Mandanten von vornherein transparent gemacht werden können, klären wir Sie zu Beginn jedes neuen Mandates über die verschiedenen Möglichkeiten auf und treffen gemeinsam eine für beide Seiten faire Vergütungsvereinbarung.

Dabei kommen folgende Möglichkeiten in Betracht:

RVG-Vergütungsvereinbarung

Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei bemisst sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts zumeist nach der Höhe des zugrunde liegenden Gegenstandswertes und unterscheidet verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts. Das Gesetz nimmt jedoch keine Rücksicht darauf, ob der Rechtsanwalt sehr viel oder sehr wenig Arbeit mit der Streitsache hat. Dadurch kann die Abrechnung des Mandates auf Basis der RVG-Gebühren ggf. von einem der beiden Seiten als ungerecht empfunden werden.

Zeitaufwandsbezogene Abrechnung

Bei Mandanten, die entweder einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand bei dem Rechtsanwalt verursachen oder bei denen ein hoher Streitwert für erhebliche Kosten sorgen würde, vereinbaren wir mit unseren Mandanten meistens die Vergütung unserer anwaltlichen Tätigkeit auf der Basis angemessener Stundensätze. Diese hängen zum einen von der entsprechenden Qualifikation des Rechtsanwalts in diesem Rechtsgebiet und zum anderen von der Bedeutung der Sache für den Mandanten ab. Dabei sorgen wir insbesondere bei längeren Mandaten für eine zeitnahe Abrechnung der Vergütung, damit der Mandant stets über die laufenden Kosten informiert ist. Jedoch ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) durch das Gesetz untersagt.

Pauschalvergütungsvereinbarungen

Viele unserer Mandanten werden bereits seit mehreren Jahren durch uns betreut. In diesen Mandatsverhältnissen, in denen oftmals außergerichtliche Fragen auftreten, bieten wir unseren Mandanten an, Beratungsverträge abzuschließen. Jedoch wollen wir keine monatliche starre Honorierung ohne Rücksicht darauf, ob auch eine adäquate Tätigkeit für den Mandanten entfaltet worden ist; vielmehr soll der Mandant auch in diesem Falle die Möglichkeit haben, die Höhe der Gebühren durch die Zeitdauer der anwaltlichen Tätigkeit zu bemessen. Auch hier ist durch die in kurzen Abständen erfolgende Abrechnung eine Transparenz der Gebühren gesichert.

Mandatsbezogene Vergütungsvereinbarungen

Wenn den Mandanten eine Abrechnung auf Stundenbasis nicht transparent genug ist, kann es sich für bestimmte Mandate, wie etwa Strafsachen, empfehlen, pauschale Gebührenvereinbarungen für bestimmte Verfahrensabschnitte zu vereinbaren. Dann kann der Mandant sicher sein, dass er mit genau kalkulierbaren Rechtsanwaltskosten für bestimmte Abschnitte des Mandates zu rechnen hat und auch finanziell davon profitiert, wenn das Mandant vorher abgeschlossen werden kann.

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