Unsere Anwälte

Jörg Schmidt Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Bauen und Finanzieren – daran hängen Existenzen

Auf kaum einem Gebiet fließen so unterschiedliche Interessen ein, wie bei Bauvorhaben. Deshalb bergen sie großes Konfliktpotenzial. Für die einen ist es der „Traum des Lebens“, für die anderen notwendige Existenzgrundlage.

Meine anwaltliche Beratung beginnt schon bei der optimalen Vertragsgestaltung, sodass alle Problempunkte von Beginn an erkannt sowie zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt werden können. Kommt es während des Bauablaufs trotzdem zu Streitigkeiten, so kann ich jederzeit schnell und schlichtend eingreifen, damit die Zusammenarbeit auf der Baustelle nicht gefährdet und das faire Verhältnis zwischen Bauherr und Baunternehmer konstruktiv bis zum Abschluss des Projekts fortgesetzt werden kann.

Ich habe mich schon früh innerhalb der Ausbildung auf den Anwaltsberuf konzentriert, verfüge in diesem über eine mehr als zehnjährige Berufserfahrung und bin seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Darüber hinaus bin ich auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, da ich mich bereits vor mehreren Jahren sowohl auf das (private) Baurecht als auch Architektenrecht spezialisiert hat. Seit 2008 habe ich mich zusätzlich als Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht qualifiziert.

Mehrmals im Jahr nehme ich an einschlägigen Fortbildungsveranstaltungen teil. Von der Bundesrechtsanwaltskammer bekam ich das Zertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen.

Insbesondere in folgenden Beratungsgebieten können Sie auf meine Erfahrung setzen:

  • Was gehört in einen Bauantrag?
  • Wie sollte ein Vertrag mit einem Generalübernehmer oder Generalunternehmer aussehen?
  • Gilt der Bestandsschutz auch im privaten Bereich?
  • Ist der Umbau eines Dachbodens zu einem Wohnraum genehmigungspflichtig?
  • Wann muss ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden?
  • In welchem Fall kann eine Ausnahmebebauung beantragt werden?
  • Haben auch private Bauherren einen Anspruch auf Sicherheitsleistung gegen die Baufirma?
  • Wie lange können Sie Ansprüche wegen Mängeln, z. B.an Heizung, Keller, Elektrik oder beim Brandschutz geltend machen? Und wenn ja, gegen wen?

Als privater Bauherr sollen Sie sich ganz auf Ihr neues Heim konzentrieren können. Doch unklare oder missverständliche Leistungsbeschreibungen in Verträgen und mehrdeutige Vertragsklauseln lassen Bauherrn oft verzweifeln. Wenn dazu noch die mangelhafte Durchführung durch die Baufirma oder sogar noch deren Insolvenz kommen, wird der Traum vom eigenen Haus schnell zum Albtraum.

Damit es nicht zu Streitigkeiten mit General- oder Subunternehmern, Architekten, Statikern, Tragwerksplanern, Ingenieuren oder anderen Baubeteiligten kommt, sind gute Planung und ein rechtssicherer Vertrag, der nicht nur die Interessen Ihres Vertragspartners sondern auch Ihre berücksichtigt, absolut entscheidend.

Ich berate Sie schon vor dem eigentlichen Beginn Ihres Bauvorhabens bei der Ausgestaltung von Verträgen und unterstütze Sie baubegleitend bei allen Projektschritten rund um Bauplanung, Denkmalschutz, Nachbarschutz sowie im Umgang mit Bauaufsichtsbehörden.

Sollte es schon zu Differenzen mit anderen am Bau Beteiligten gekommen sein, vertrete ich Ihre Interessen zunächst außergerichtlich mit dem Ziel, die Probleme schnell und ohne Verzögerungen für Ihr Bauvorhaben zu lösen.

Beim Auftreten von Baumängeln leite ich für Sie kurzfristig alle notwendigen Schritte ein, damit Sie schnell zu Ihrem Recht kommen, z. B. bei Abnahme- und Mängelstreitigkeiten sowie Streit über Abschlags-, Nachtrags- und Schlusszahlungsansprüche.

Darüber hinaus stehe ich in engem Kontakt mit verschiedenen Bausachverständigen, die auftretende Baumängel zeitnah begutachten können.

Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe setze ich berechtigte Zahlungsansprüche durch und wehre unberechtigte Ansprüche ab.

Lässt sich eine gerichtliche Klärung der Probleme aber trotz aller Anstrengungen nicht vermeiden, so nehme ich Ihre Interessen auch bundesweit vor allen Gerichten (außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen) wahr.


  • Wann handelt es sich beim Architektenvertrag um einen Werkvertrag, wann um einen Dienstleistungsvertrag?
  • Von welchen Faktoren hängt die Höhe des Honorars ab?
  • In welchen Fällen sind Honorare, welche die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterschreiten oder übersteigen, zulässig?
  • Wann haftet der Architekt für Mängel, die durch seine fehlerhafte Beratung, Planung oder Bauüberwachung entstanden sind?

Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfüge ich über eine fast 20-jährige einschlägige Berufserfahrung.

Ich kenne die Rollen und Aufgaben aller am Projekt beteiligten Berufsgruppen und weiß, wo die Schwierigkeiten hauptsächlich auftreten, insbesondere in der Praxis auf Ihrer Baustelle. Daraus und durch vielfältige Weiterbildungen auch im technischen Bereich, resultiert eine detaillierte Kenntnis von typischen Konfliktsituationen bei der Durchführung von komplexen Bauvorhaben.

Somit bin ich in der Lage, Architekten-, Generalplaner-, Projektsteuerungs- und Ingenieurverträge für Auftraggeber zu erstellen oder vorliegende Entwürfe zu prüfen und die Verträge in Ihrem Sinne zu gestalten.

Ich kenne aber auch die andere Seite des Auftragnehmers und berate Architekten sowohl bei der Gestaltung ihres Architektenvertrags, z. B. bezüglich der Honorarzonen etwa bei den Planungsanforderungen beim Bau eines Einfamilienhauses als auch im Hinblick auf die Vermeidung von Haftungsrisiken, insbesondere dann, wenn sie nur einzelne Leistungsphasen eines Baus betreuen.

Bei Streitigkeiten unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung des Architektenhonoraranspruchs sowie der Abwehr von Schadensersatzansprüchen bei Haftungsfällen.


Streitigkeiten sind bei Bauprojekten leider gang und gäbe. Darum kommt einem rechtzeitig und eindeutig verhandelten Vertrag gerade im Konfliktfall entscheidende Bedeutung zu.

Ich erarbeite für Sie rechtssichere Bauverträge, Bauträgerverträge sowie Architektenverträge oder prüfe die Ihnen vorliegenden Entwürfe (ARGE-Verträge, Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge, Haupt- und Subunternehmerverträge nach VOB/B und BGB, Projektsteuerungs-, Ingenieur- und Architektenverträge).

Darüber hinaus unterstütze ich Sie baubegleitend in allen Phasen Ihres Bauprojekts, insbesondere wenn es um das Sicherheiten- und Nachtragsmanagement geht.

Für Bauträger, Erwerber und Wohnungseigentümergemeinschaften entwerfe und prüfe ich Bauträgerverträge, Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungseigentum sowie Teilungserklärungen.


Von der Planung und den Grundstückskaufverträgen über das Vertragswerk mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den ausführenden Unternehmen bis hin zur Bauabnahme und Schlüsselübergabe: Ich setze mich dafür ein, dass vereinbarte Vorgaben während des gesamten Bauvorhabens eingehalten werden.

Darüber hinaus betreue ich Sie auch beim Abschluss von Maklerverträgen bis hin zur Vermietung oder bei der Belastung und Veräußerungen von Grundstücken.

Spezielle Erfahrungen habe ich auf dem Gebiet der baubegleitenden Rechtsberatung bei Umbauten und Sanierung von Altbauten gesammelt.

Kommt es zu Vertragsabweichungen, unterstütze Sie bei der Umsetzung erforderlicher Zusatzvereinbarungen. Dabei strebe ich stets projekt- und situationsbezogene Lösungen an.

Sollte eine Konfliktvermeidung nicht möglich sein, unterstütze ich Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen wegen Bauzeitverlängerungen oder Behinderungen sowie Gewährleistungsansprüchen.


  • Welche Befugnisse hat ein Grundeigentümer?
  • Kann ein Käufer das Grundstück bereits vor seiner Eintragung im Grundbuch wieder verkaufen?
  • Gibt es lokale Einschränkungen für das Grundstück, auf dem Sie bauen wollen?
  • Wie sieht der behördliche Bebauungsplan aus?
  • Muss der Grundstückseigentümer grundsätzlich Wegerecht gestatten?
  • Geht eine Grunddienstbarkeit beim Grundstücksverkauf auf den neuen Eigentümer über?
  • In welchem Zeitraum darf der Inhaber eines Erbbaurechts auf einem fremden Grundstück ein Gebäude errichten?
  • Kann ein Nießbrauchsrecht vererbt werden?
  • Was darf Ihr (neuer) Nachbar, was nicht?

Bereits wenn Sie planen, ein Baugrundstück zu kaufen, stehe ich Ihnen sachkundig zur Seite. Ich prüfe für Sie beispielsweise die Belastung des Grundstücks, etwa mit Grunddienstbarkeiten oder schaue mir den behördlichen Bebauungsplan an.

Haben Sie sich entschieden, erarbeite ich für Sie den Kaufvertrag oder prüfe den Vertragsentwurf Ihres potenziellen Vertragspartners.


  • In welchem Fall sind Staffelmieten zulässig?
  • Müssen Betriebskosten detailliert aufgelistet werden oder ist ein Pauschalbetrag die besser Alternative?
  • Können Sie einer Mieterhöhung widersprechen, wenn der Vermieter ein neues Bad einbauen will?
  • Dürfen Sie die Miete mindern, wenn der Wasserhahn tropft?
  • Darf der Vermieter Ihnen kündigen, wenn er Eigenbedarf angemeldet hat?
  • Müssen Schönheitsreparaturen von einer Fachfirma durchgeführt werden?
  • Wie können Sie sich gegen einen lauten Nachbarn wehren?
  • Darf ein Gewerbemieter die Räume auch anderweitig nutzen als im Mietvertrag vereinbart?
  • Ist eine Mieterhöhung ohne Ankündigung rechtens?

Ob Sie Wohnraum oder Gewerberaum mieten oder vermieten: Klare Formulierungen im Vertrag sind absolut notwendig.

Ich berate Sie, ob bestimmte Klauseln, beispielweise zu Miethöhe, Dauer, Kündigung, Kaution oder Schönheitsreparaturen rechtlich zulässig und in Ihrem Interesse sind.

Bei Streitigkeiten vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.


  • Welche Rechte und Pflichten hat der Wohnungseigentümer?
  • Dürfen Sie auch mitbestimmen, wenn Sie in der Eigentümerversammlung nicht anwesend sind?
  • Regelt die Teilungserklärung auch, wie viele Kellerräume oder Pkw-Stellplätze Ihnen gehören?
  • Wer haftet, wenn eine Eigentumswohnung vermietet wird?
  • Hat der Mieter ein Mitspracherecht bei der Eigentümerversammlung?
  • Darf der Wohnungseigentümer an seinem Tiefgaragenplatz eine Steckdose als Ladestation für sein Elektroauto installieren?

Wohnungseigentum birgt oft erhebliche Risiken. Lassen Sie sich darum rechtzeitig vor Vertragsabschluss anwaltlich beraten. Ich prüfe Ihren Vertrag, damit Sie genau wissen, wozu Sie sich verpflichten wollen oder sollen.

Bei Meinungsverschiedenheiten mit anderen Eigentümern helfe ich Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen – außergerichtlich oder gerichtlich. Aber auch wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen oder vermieten möchten, unterstütze ich Sie beratend.


  • Das „Kleingedruckte“: Müssen Sie alles immer lesen?
  • Müssen Verträge immer schriftlich geschlossen oder gekündigt werden?
  • Ist ein Mustervertrag aus dem Internet ausreichend?
  • Sind Verträge „Interpretationssache“?
  • Wann erhalten Sie Schadensersatz?
  • Können Vertragsbedingungen „vererbt“ werden?
  • Sind AGB immer bindend?
  • Wann ist ein Vertrag sittenwidrig?
  • Führt eine Anfechtung immer zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags?

Die Fallstricke beim Abschluss von Verträgen liegen nicht nur im sogenannten Kleingedruckten. Ob beim Autokauf, Shoppen im Internet oder der Reklamation eines defekten Fernsehers während der Garantiezeit –  sind die Vertragsbedingungen ungenau formuliert, kann das einschneidende Konsequenzen haben.

Ich berate Sie bei der Vertragsgestaltung oder prüfe die Ihnen vorliegenden Entwürfe, insbesondere komplizierte Vertragswerke wie Darlehnsverträge oder Widerrufsklauseln bei Immobilien- und Kreditverträgen.


Kontakt

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist gefordert!

(26.04.2024) Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals auf Bundesebene ein Leitbild vor, um die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das begrüßen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und der Deutsche Städtetag. Quelle: IBR News Link: Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt vor: Sofortiges Handeln ist

Schulungen

Gesetze ändern sich – bleiben Sie auf dem Laufenden!

Wir bieten Ihnen und Ihrem Team Schulungen und Vorträge zu ganz speziellen Fachthemen an.

Jörg Schmidt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, verfügt über jahrelange Erfahrungen als Dozent und Referent sowohl bei renommierten externen Anbietern als auch bei In-house-Schulungen.

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Interview mit Jörg Schmidt: Stolpersteine beim Hausbau – Mit der richtigen Planung Enttäuschungen vermeiden

Interview mit RA Jörg Schmidt

Wie wichtig die richtige Planung beim Bauen ist, um Probleme und Mängel zu vermeiden und wie sich Bauherren vor hohen Folgekosten am besten schützen können, erklärt Jörg Schmidt, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Dupré. Schmidt. D’Oleire. Im Interview erfahren Sie, wie und wo Sie sich bereits vor dem Hausbau umfassend über mögliche Risiken informieren können, damit Ihrem Traum vom Eigenheim nichts mehr im Wege steht.

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Jörg Schmidt