Unsere Anwälte

Ralf Dupré Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht – zwei Seiten einer Medaille

In wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in denen ständig Umstrukturierungen stattfinden und Arbeitsplätze abgebaut werden, hat das Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ Hochkonjunktur. Es ist in einer Vielzahl von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und dem eigenen Arbeitsvertrag geregelt sowie durch höchstrichterliche Urteile geprägt und ausgestaltet. Auch europarechtliche Vorgaben nehmen immer mehr Einfluss auf unser Arbeitsrecht.

Ich verfüge als Rechtsanwalt über eine mehr als 20-jährige Berufserfahrung und bin als Fachanwalt hochspezialisiert auf die Beratung und Prozessführung (inklusive Einigungsstellen- und Beschlussverfahren) auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Zu meinen Auftraggebern zählen mittelständische Unternehmen, Vorstandsmitglieder, GmbH-Geschäftsführer, (leitende) Angestellte, kaufmännische und gewerbliche Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Ich kenne somit „beide Seiten der Medaille“. Angrenzende Rechtsgebiete, z. B. das Sozial- und Steuerrecht, decke ich entweder selbst oder in Zusammenarbeit mit hierauf spezialisierten Steuer- und Rentenberatern sowie Fachanwälten für Sozialrecht ab.

Insbesondere in folgenden Beratungsgebieten können Sie auf meine Erfahrung setzen:

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dass ihm, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird, ein Arbeitszeugnis ausgestellt wird.

Was muss das Zeugnis enthalten? Wo liegt der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Zeugnis? Darf es elektronisch ausgestellt sein? Haben auch geringfügig Beschäftigte und arbeitnehmerähnliche Personen Anspruch auf ein Zeugnis? Wie lange nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf?

Oft sind auch die Formulierungen hinsichtlich Arbeitsleistung, Qualifikation oder dienstlichem Verhalten Grund für eine Auseinandersetzung. Für Arbeitnehmer prüfe ich die Formulierung und „übersetze“ die Zeugnissprache. In Streitfällen vertrete ich Sie bis hin zur Klage vor dem Arbeitsgericht. Arbeitgebern helfe ich bei der Formulierung von aussagekräftigen Zeugnissen für die Arbeitnehmer, so dass Auseinandersetzungen vermieden werden können.

Welche Komponenten gehören in einen Arbeitsvertrag? Wann kommt ein Vertrag zustande? Sollte er schriftlich gefasst sein oder genügen mündliche Vereinbarungen? Was müssen Sie in Bezug auf einen Dienstwagen beachten? In welchen Fällen gilt ein Wettbewerbsverbot?

Ob Angestelltenvertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag in der GmbH, als Organmitglied in Vorstand oder Aufsichtsrat: Ich berate Sie in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, bevor Sie unterzeichnen oder prüfe den Ihnen vorliegenden Vertragsentwurf. Sind Sie selbst Arbeitgeber, entwickle ich mit Ihnen gemeinsam qualifizierende Anstellungsverträge für Ihre (zukünftigen) Mitarbeiter.

Sollten Sie in einen Streit verwickelt sein und eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommen, bin ich berechtigt, Sie in allen arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und vor betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstellen zu vertreten.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Für wen und ab wann gilt Kündigungsschutz? Wann ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Welche Sonderregelungen gibt es? Was bedeutet Unkündbarkeit? In welchen Fällen steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu und in welcher Höhe? Und welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Kündigungsschutz?

Ich berate Sie, wenn Sie Fragen zur Klausel „Kündigung“ in Ihrem Arbeitsvertrag haben. Im Falle einer ausgesprochenen oder bevorstehenden Kündigung vertrete ich Ihr Recht. Natürlich auch, wenn Sie Leiharbeiter, Student, Auszubildender, leitender Angestellter oder Geschäftsführer sind. Da ich „beide Seiten der Medaille“ kenne, berate ich auch Arbeitgeber dabei, beispielsweise aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Gründen zu kündigen.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Welche Regelungen müssen bei einem Aufhebungsvertrag oder einem Abwicklungsvertrag in Bezug auf Zeugnis, Abfindung oder Urlaubsabgeltung beachtet werden? Wie kann eine Sperrfrist vermieden werden?

Sowohl der Aufhebungs- als auch der Abwicklungsvertrag sollten nur mit anwaltlicher Beratung und schriftlich geschlossen werden, da die Tragweite der Klauseln in solchen Verträgen schwer überschaubar ist. Ich verfüge über sehr viel Erfahrung, was die Ausgestaltung und Durchsetzung solcher Verträge betrifft.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Wann handelt es sich um einen Betriebsübergang, wann um einen Betriebsteilübergang? Wer ist davon betroffen? Wer haftet? Welche Fristen sind einzuhalten? Muss ein Angestellter dem Übergang auf den neuen Betriebserwerber zustimmen? Welche Fragen prüfen die Arbeitsgerichte? Sind Kündigungen oder Lohnkürzungen rechtens?

Bei der Ausarbeitung von Verträgen beim Betriebs- oder Betriebsteilübergang müssen die Rechte und Pflichten klar geregelt sein. Ich beantworte Ihre Fragen in Bezug auf die neuen Vertragsverhältnisse. Betriebsräten helfe ich bei der Vorbereitung von Betriebsänderungen bei Betriebsübergängen. Betriebserwerber und neue Betriebseigentümer unterstütze ich in allen Fragen der Vertragsgestaltung.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Wie kommt ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zustande? Auf welche Arbeitsverhältnisse sind sie anzuwenden? Inwieweit sind sie bindend? Sind Öffnungsklauseln sinnvoll? In welchem Fall gilt die Betriebsverfassung?

Sowohl im Tarifvertrag als auch in der Betriebsverfassung ist die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb geregelt. Ich berate Sie – Arbeitgeber wie Betriebsräte – gern bei der Ausgestaltung der Verträge. Sollte es in Ihrem Betrieb zu Problemen bei der Durchführung der Verträge kommen, vertrete ich Sie entsprechend Ihrer Wünsche. Oder auch, wenn Sie einzelvertraglich für sich eine günstige Regelung vereinbaren wollen.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Wann liegt eine Betriebsänderung vor, beispielsweise bei Zusammenlegung, Aufspaltung oder der Einführung neuer Arbeitsmethoden? Inwieweit verändert eine Betriebsänderung die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerseite? Welche Informationspflicht hat der Arbeitgeber und wie wird er dieser gerecht? Muss mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandelt oder ein Sozialplan vereinbart werden?

Die ordnungsgemäße Beschlussfassung durch das Gremium in Ihrem Unternehmen vorausgesetzt, unterstütze ich Sie – Arbeitgeber oder Betriebsrat – bei den Verhandlungen zum Interessenausgleich oder bei der Errichtung eines Sozialplans.

Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Ich kenne „beide Seiten der Medaille“ – gern stelle ich meine Erfahrung zu Ihrer Verfügung.

Rechtsanwalt Ralf Dupré ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein und bundesweit bei allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht prozessführungsbefugt.


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Das LAG Köln hat sich vorliegend mit einer Einzelfallentscheidung zur Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels auf Weiterbeschäftigung als Produktionsleiter befasst. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Form der Weiterbeschäftigung

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