Bibliothek Betriebsverfassungsrecht

Hier finden Sie Artikel aus dem Bereich Betriebsverfasssungsrecht.

People Analytics bei der personenbedingten Kündigung – Warum Computer keine Kündigungsentscheidungen treffen dürfen (Dzida, ArbRB 2023, 84)

People Analytics und künstliche Intelligenz sind aus Personalab-teilungen nicht mehr wegzudenken. Viele Personaler setzen diese Tools als zusätzliche Erkenntnisquelle für die Entscheidungsfin-dung ein. Rechtlich problematisch wird es, wenn der Computer an-stelle des Menschen Entscheidungen über die Kündigung von Ar-beitsverhältnissen oder über sonstige Personalmaßnahmen trifft. Der Beitrag nimmt ein aktuelles Urteil des Hessischen LAG zu diesem

Kein Unfallversicherungsschutz bei Schlägerei wegen zugeparkter Betriebseinfahrt

Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass insbesondere das Zurechtweisen anderer Verkehrsteilnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf Betriebswegen nicht der betrieblichen Tätigkeit dient und etwaige hieraus resultierende

Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts bei nach § 3 BetrVG gebildetem Betriebsrat

Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten eines nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) BetrVG durch Zusammenfassung mehrerer Betriebe gebildeten Betriebsrats das gemäß § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG für den jeweiligen Betrieb örtlich zuständige Arbeitsgericht. Eine Begründung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts am Unternehmenssitz über eine analoge Anwendung des § 82 Abs.

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: „Sic-non-Fall“ bei Verwendung des Begriffs „Arbeitsverhältnis“ im Kündigungsschutzantrag?

Es liegt kein „Sic-non-Fall“ vor, wenn in einem Kündigungsschutzantrag bloß der Terminus „Arbeitsverhältnis“ verwendet wird. Vielmehr ist es eine Frage der Auslegung, ob der Antrag auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses gestellt werden soll, was gerade bei einer außerordentlichen Kündigung in Betracht kommen kann. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Zuständigkeit der Arbeitsgerichte: „Sic-non-Fall“ bei Verwendung des Begriffs „Arbeitsverhältnis“

Nicht mehr vermittlungsfähiger Geschädigter muss nicht auf Eigeninitiative eine neue Arbeit suchen

Von einem Geschädigten, der vom Arbeitsamt aufgrund seines Gesundheitszustandes für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wird, kann grundsätzlich keine weitere Eigeninitiative hinsichtlich der Aufnahme von Erwerbstätigkeit erwartet werden. Unter diesen Umständen besteht grundsätzlich auch keine weitere Darlegungslast dazu, was der Geschädigte unternommen hat, um einen angemessenen Arbeitsplatz zu erhalten. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Nicht mehr vermittlungsfähiger

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