Bibliothek Betriebsverfassungsrecht

Hier finden Sie Artikel aus dem Bereich Betriebsverfasssungsrecht.

Genießt ein ehemaliger Geschäftsführer allgemeinen Kündigungsschutz?

Die Anwendung des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die organschaftliche Stellung des Arbeitnehmers nicht mehr bestanden hat, sich der Arbeitgeber in dem Arbeitsvertrag, der als einzige Vertragsgrundlage der Bestellung des Arbeitnehmers als Geschäftsführer zugrunde gelegen hat, eine anderweitige Beschäftigung des

Fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung wirksam

Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam angesehen. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Rabbiner die Zeugin sexuell belästigt und dabei das ihm von ihr in seiner Position entgegengebrachte Vertrauen ausgenutzt hat. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Fristlose Kündigung eines

Kryptowährung zur Erfüllung von Provisionsansprüchen als Sachbezug

Die Übertragung der sog. Kryptowährung Ether (ETH) zur Erfüllung von Provisionsansprüchen des Arbeitnehmers kann, wenn dies bei objektiver Betrachtung im Interesse des Arbeitnehmers liegt, grundsätzlich als Sachbezug i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO vereinbart werden. Der unpfändbare Betrag des Arbeitsentgelts muss dem Arbeitnehmer aber in Geld ausgezahlt werden. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Kryptowährung

Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung wegen Karnevalsaktionen unwirksam

Der Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kündigt, muss darlegen und beweisen, dass der Arbeitnehmer unentschuldigt gefehlt hat und die vom Arbeitnehmer behauptete Krankheit nicht vorliegt. Der Besuch einer Karnevalsveranstaltung kurz nach Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit erschüttert nicht den Beweiswert der ärztlich ausgestellten AU. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit? Kündigung

Der Koalitionsvertrag aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?

CDU/CSU und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Dieser sieht auch einige interessante arbeitsrechtliche und sozial(versicherungs-)rechtliche Vorhaben vor, die wir nachfolgend für Sie zusammengefasst haben. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Der Koalitionsvertrag aus arbeits- und sozialrechtlicher Sicht: Welche Gesetzesänderungen sind zu erwarten?

Bibliothek Betriebsverfassungsrecht