Der EuGH hat die Anforderungen des Unionsrechts hinsichtlich der Nichtdiskriminierung von Arbeitnehmern im Fall einer Kumulierung von Arbeitsverträgen präzisiert. Danach sind die Ansprüche eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, der gleichzeitig eine auf Stundenbasis vergütete Teilzeitbeschäftigung ausübt, auf der Grundlage der im Rahmen beider Arbeitsverträge geleisteten Arbeit und erzielten Einkünfte zu berechnen.
VPB: Wärmeplanung fertig – was Wohneigentümer nun tun können
(09.10.2026) Die meisten Kommunen haben ihre Wärmeplanung abgeschlossen. Fürs Wohneigentum heißt das noch nicht viel - was auch eine Chance ist.
