Intransparente Rechtswahlklausel ist unwirksam

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Rechtswahlklausel in einem Arbeitsvertrag, mit der deutsches Recht gewählt wird, unterliegt der Transparenzkontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Eine Transparenzkontrolle solcher Rechtswahlklauseln ist mit der Rom I-VO vereinbar...

Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt Mobbing dar

Konflikte am Arbeitsplatz können subjektiv unterschiedlich verarbeitet werden, so dass nicht auch immer Mobbing vorliegt, wenn ein Konflikt zu psychischen oder physischen Beeinträchtigungen führt. Die Grenze zum nicht rechts- bzw. sozialadäquaten Verhalten ist dann...