(18.09.2026) Unter einer Ehewohnung versteht man rechtlich die Wohnräume, in denen die Ehepartner während der Dauer ihrer Ehe gemeinsam leben und ihren gemeinsamen Wohnsitz haben. Dies muss nicht unbedingt eine Wohnung im wörtlichen Sinn sein. Als Ehewohnung können auch ein Einfamilienhaus oder ein Wohnwagen gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Räume nicht ausschließlich für gewerbliche oder berufliche Zwecke genutzt werden. Zusätzlich ist wichtig, dass die Ehewohnung regelmäßig genutzt wird.
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit
Die gesamte Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit kann aus mehr als einem Arbeitsvorgang i.S.d. § 12 TV-L bestehen, wenn der Arbeitgeber sich für eine kleinteilige Arbeitsorganisation entscheidet, in der bestimmte Aufgaben getrennt zugewiesen werden.
