Versagung einstweiligen Rechtsschutzes unter Verweis auf vorrangiges sozialrechtliches Schlichtungsverfahren verfassungswidrig
Sep. 17, 2026 | Arbeitsrecht
Das BVerfG hat vorliegend einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes im Hinblick auf einen vorläufigen Vertragsschluss zur Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an einen außerklinischen Intensivpflegedienst richtet. Der angegriffene Beschluss des LSG verletzt das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG. Das LSG hätte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht ohne jede Sachprüfung allein mit dem Verweis auf ein noch nicht durchgeführtes obligatorisches Schiedsverfahren ablehnen dürfen.