Ohne Einsatz keine weitere Prämie für Profifußballer

§ 4 Abs. 2 Satz 4 der Anlage „Besondere Regelungen“ ist keine Einmalbedingung (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) und keine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB), da der Beklagte die Klausel dem Kläger zur Disposition stellte. Nach Auslegung nach §§ 133,...