Mit einer einstweiligen Verfügung auf Urlaubsgewährung wird eine sog. Leistungsverfügung begehrt. Wird ihr stattgegeben, sind die Folgen nicht mehr rückgängig zu machen. Dies geschieht aufgrund einer im Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung, ohne den infolge der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens zu erlangenden Erkenntnisgewinn für eine Entscheidung durch das Gericht erreichen zu können. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Urlaubsgewährung ist daher nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zulässig.
1 ABR 10/25
Unterlassungsanspruch - Versetzung - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs
