Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen