Arbeitsrecht

39 % der Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig nach

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihren jährlichen Bericht zur Arbeitsmarktsituation schwerbehinderter Menschen veröffentlicht. Demnach waren 2022 1,12 Millionen schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen bei Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitsplätzen beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Beschäftigten um 7.000 (+0,6 %) gestiegen. Schwerbehinderte Menschen arbeiten in allen Branchen. Häufig sind sie im Verarbeitenden Gewerbe oder im Öffentlichen Dienst tätig.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Verschimmeltes Obst in der Frischetheke: Kündigungsgrund für den Filialleiter in einem Discounter?

Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters. Dies hat das ArbG Siegburg entschieden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Entgelte der Vollzeitbeschäftigten sind im Jahr 2023 deutlich gestiegen

Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei monatlich 3.796 €. Gegenüber dem Jahr 2022 sind die Löhne und Gehälter somit um 150 € oder 4,1 Prozent gestiegen. Das deutliche Plus erklärt sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Mindestlohn im Yoga-Ashram: Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche Verurteilungen erfolglos

Das BVerfG hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen zwei Urteile des BAG richten. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Frauenanteil an Führungspositionen steigt kontinuierlich

Die Bundesregierung hat heute die von dem Bundesminister der Justiz und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Die Richtlinie über Massenentlassungen gilt auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand

Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Er erklärte damit ein spanisches Gesetz für unwirksam, das kein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vorsah für den Fall, dass die Beendigungen der Arbeitsverhältnisse dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber in den Ruhestand tritt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Berufsvalidierung kommt

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Betroffene Personengruppen sollen so die Möglichkeit erhalten, im bestehenden System der beruflichen Bildung Anschluss zu finden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Veröffentlichung arbeits(schutz)rechtlicher Empfehlungen für hybride Bildschirmarbeit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Rahmen des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND (ASUG) umfassende arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Empfehlungen zur Gestaltung gesunder hybrider Bildschirmarbeit erarbeitet. In einer Politikwerkstatt mit über einhundert Fachexpert*innen unterschiedlicher Disziplinen und den Sozialpartnern wurden zentrale Fragen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten diskutiert. Das BMAS reagiert mit diesen Empfehlungen auf den formulierten Auftrag im Koalitionsvertrag.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im gekündigten Arbeitsverhältnis

Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist regelmäßig erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung Bescheinigungen einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdecken. Ist der Beweiswert erschüttert, hat der Arbeitnehmer darzulegen und ggf. zu beweisen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben und welche Verhaltensmaßregeln oder Medikamente ärztlich verordnet wurden.

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Befristete Arbeitszeiterhöhung kann rechtswidrig sein

Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten „verdient“ werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i.S.d. § 307 BGB dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Mittels App eingesetzte Auslieferungsfahrer dürfen eigenen Betriebsrat wählen

Für die Annahme eines relativ verselbstständigten Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (im Anschluss an BAG v. 21.6.2023 – 7 ABR 19/22). Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können somit einen eigenen Betriebsrat wählen.

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RBB-Direktorin unterliegt mit Kündigungsschutzklage

Der Dienstvertrag zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seiner Juristischen Direktorin ist nicht sittenwidrig. Das darin vereinbarte Übergangsgeld für die Zeit zwischen einer Beendigung des Dienstverhältnisses und dem Renteneintritt ist nicht grundsätzlich zu beanstanden. Die fristlose Kündigung durch den RBB ist wirksam.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Teilnahme an "Potsdamer Treffen" allein rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung

Die von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen einer Mitarbeiterin, die an dem sog. „Potsdamer Treffen“ teilgenommen hatte, sind unwirksam. Die Mitarbeiterin trifft aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sog. einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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Schadensersatz wegen verspätet erfolgter Zielvorgabe?

Erfolgt eine Zielvorgabe entgegen der arbeitsvertraglichen Vereinbarung nicht oder zu einem so späten Zeitpunkt, dass ihr keinerlei sinnvolle Anreizfunktion mehr zukommen kann, kann der Arbeitgeber sich schadensersatzpflichtig machen. Zielvereinbarungen und Zielvorgaben unterscheiden sich grundlegend.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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