Arbeitsrecht

Streit um Arbeitszeugnis ohne Briefkopf

Wenn im Berufszweig der Schuldnerin üblicherweise im geschäftlichen Verkehr Firmenbögen/Briefköpfe verwandt werden und die Schuldnerin einen solchen besitzt und benutzt, ist ein Zeugnis nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einer Unterschrift des Geschäftsführers versehen ist. Gleiches gilt, wenn ein Firmenstempel die Unterschrift ersetzt. Nicht ausreichend ist es zudem, wenn ein als Zeugnis bezeichnetes Schriftstück bei einem Dritten den Eindruck erwecken kann, der Arbeitgeber habe lediglich einen Zeugnisentwurf der Arbeitnehmerin unterzeichnet, ohne sich wirklich mit dem Inhalt der Erklärung zu identifizieren.

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Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz: Verbot in der öffentlichen Verwaltung

Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten, um ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu schaffen. Eine solche Regel ist nicht diskriminierend, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf das gesamte Personal dieser Verwaltung angewandt wird und sich auf das absolut Notwendige beschränkt.

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Smiley im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig

Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen „Smiley“ enthält, ist ungültig. Dies hat das LAG Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.

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Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1.1.2024 an

Zum 1.1.2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.

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Unberechtigte Eignungsuntersuchung durch Arbeitgeber

Will ein Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers von dessen gesundheitlicher Eignung abhängig machen, so hat er die Kriterien, die zu einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen sollen, genau festzulegen. Die Klausel muss die tatbestandlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen so genau beschreiben, dass für den Arbeitgeber keine unangemessenen Beurteilungsspielräume bleiben.

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Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gem. Art. 15 DSGVO

Ein Verstoß gegen Art. 15 DSGVO fällt nicht in den Anwendungsbereich von Art. 82 DSGVO. Die Vorschrift setzt haftungsbegründend eine gegen die DSGVO verstoßende Datenverarbeitung voraus. Daran fehlt es bei der bloßen Verletzung der Auskunftspflicht aus Art. 15 DSGVO – sei es, dass diese verzögert oder anfangs unvollständig erfüllt wird.

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Sturz bei Radtour stellt keinen Arbeitsunfall dar

Eine sog. Verrichtung mit gemischter Motivationslage erfüllt nur dann den Tatbestand der versicherten Tätigkeit i.S.d. sog. Wegeunfalls, wenn das konkrete Geschehen hypothetisch auch ohne die private Motivation des Handelns vorgenommen worden wäre. Der Sturz bei einer Radtour mit einem Bekannten, der als Arbeitnehmer angeworben werden soll, erfüllt letztlich nicht die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitsunfalls.

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Mutwilligkeit im Hinblick auf Weiterbeschäftigungsantrag

Macht die Partei deutlich, dass auf jeden Fall ein unbedingter Antrag gewollt ist, kann nicht im Wege der Auslegung von einem Hilfsantrag ausgegangen werden. Ein Weiterbeschäftigungsantrag als unbedingter Antrag ist in der Regel mutwillig i.S.d. § 114 Abs. 2 ZPO. Jedenfalls bei einer anwaltlich vertretenen Partei besteht keine Hinweispflicht des Gerichts.

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Erhöhung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz

Am 24.11.2023 hat der Bundesrat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet auch eine starke Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Dadurch wird auch der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert.

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Bundesrat stimmt Vergütung von Studierenden in der Pflege zu

Zukünftig erhalten Studierende in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Der Bundesrat stimmte am 24.11.2023 dem vom Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz zu. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen zur Aufnahme eines Pflegestudiums zu bewegen und langfristig die Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung anzuheben.

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Erste Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft

Ab 18.11.2023 greift die erste Stufe des neuen „Fachkräfteeinwanderungsgesetzes“. So gilt dann etwa für Arbeitskräfte, die über die „Blaue Karte“ einreisen, eine niedrigere Gehaltsschwelle. Fachkräfte aus nicht-reglementierten Berufen, deren ausländischer Abschluss in Deutschland anerkannt ist, können nun auch in anderen Branchen arbeiten.

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Kabinett beschließt Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung

Das Bundeskabinett hat die von Bundesminister Hubertus Heil vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1.1.2024 zunächst auf 12,41 € brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 1.1.2025 auf 12,82 € brutto je Zeitstunde.

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Kein Beteiligungsrecht bei Versetzung von Redakteuren vom Homeoffice zum Desk

Bei einer Versetzung von Redakteuren einer Zeitung vom Homeoffice ins Büro nach dem Ende der Corona-Pandemie hat der Betriebsrat kein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2 BetrVG. Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats müssen in Presseunternehmen insoweit zurücktreten, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und Tendenzverwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann.

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