Der EuGH hat entschieden, dass die Richtlinie über Massenentlassungen auch im Fall des Eintritts des Arbeitgebers in den Ruhestand gilt. Er erklärte damit ein spanisches Gesetz für unwirksam, das kein Verfahren zur Konsultation der Arbeitnehmervertreter vorsah für den Fall, dass die Beendigungen der Arbeitsverhältnisse dadurch verursacht wurden, dass der Arbeitgeber in den Ruhestand tritt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
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