Die Bundesagentur für Arbeit hat gegen die zuständige Entschädigungsbehörde keinen Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Leistungsempfänger, der sich während der Corona-Pandemie aufgrund behördlicher Anordnung in häuslicher Quarantäne befand.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Corona: Bundesagentur hat keinen Anspruch auf Erstattung von Arbeitslosengeld für Leistungsempfänger in Quarantäne