Der Gesetzgeber hat die Grundsicherung reformiert. Am 1.7.2026 wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung ggü. der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die Mitwirkungspflichten verbindlicher geregelt. In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden.
7 ABR 23/24
Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung Betriebsbegriff
