Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder: Fiktive Beförderung und Grenzen des § 78 Satz 2 BetrVG

Juni 26, 2026 | Arbeitsrecht

Ein Betriebsratsmitglied hat nach § 78 Satz 2 BetrVG i.V.m. § 611a Abs. 2 BGB nur dann Anspruch auf eine höhere Vergütung wegen fiktiver Beförderung, wenn aufgrund konkreter Tatsachen feststeht, dass ihm ohne die Betriebsratstätigkeit die höherwertige Funktion tatsächlich übertragen und welche Vergütung es dort tatsächlich erhalten hätte. Das bloße Vergütungspotential der Stelle genügt nicht, und können die Voraussetzungen nicht aufgeklärt werden, sind vorrangig Ansprüche nach § 37 Abs. 4 BetrVG sowie etwaige Zahlungsansprüche unter Beachtung tariflicher Ausschlussfristen erneut zu prüfen.

Ähnliche Beiträge

Kosten zur Beseitigung von Bergschäden steuerlich absetzbar

(29.10.2026) Aufwendungen für die Beseitigung von Bergschäden an einem Grundstück können zu sofort abziehbaren Werbungskosten führen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21.08.2026 - IX R 13/25 entschieden.

Kein Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung

(29.10.2026) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass zur Änderung der Baunutzungsverordnung, um die dauerhafte Nutzung von Wohnungen in Ferien- und Wochenendhausgebieten zu reduzieren. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (21/8762) auf eine Kleine Anfrage der...

Bundesregierung will Baukosten senken

Mieterbund begrüßt Vorschlag für "Gebäudetyp E" und fordert Nachbesserungen (29.10.2026) Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung ausdrücklich, mit dem gestern vorgelegten Gesetzesentwurf für einen "Gebäudetyp E" nachhaltig und effektiv...