Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Das Oberlandesgericht Hamm sagt “ja”, würde aber damit von einer Entscheidung des OLG Oldenburg abweichen. Nun wird er BGH gefragt.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?