Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das – wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon – der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Das Oberlandesgericht Hamm sagt „ja“, würde aber damit von einer Entscheidung des OLG Oldenburg abweichen. Nun wird er BGH gefragt.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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