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Urteil: Zu viele Parkverstöße – Fahrerlaubnisentzug!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Urteil entschieden, dass ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht Link: Urteil: Zu viele Parkverstöße – Fahrerlaubnisentzug!

AG Dortmund, Urteil vom 11.08.2022 – 729 OWi-265 Js 881/22-62/22

Der Einspruch gegen einen mit Fahrverbot versehenen Bußgeldbescheid kann auf die Geldbußenhöhe beschränkt werden. Nach einer Beschränkung der des Einspruchs auf die Höhe der Geldbuße ist es gleichw … Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: AG Dortmund, Urteil vom 11.08.2022 – 729 OWi-265 Js 881/22-62/22