Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache
Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23