(22.08.2023) Ein Rechtsanwalt darf gegenüber einer Behörde die Zwangsvollstreckung einleiten, wenn diese nach vier Wochen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nicht bezahlt hat. Mit seiner Entscheidung stellt das VG Kassel für Behörden klare Regeln auf, ab wann sie mit einer Vollstreckung rechnen müssen.
Quelle: IBR News
Link: Behörde muss Rechtsanwaltskosten innerhalb von vier Wochen begleichen