Behörde muss Rechtsanwaltskosten innerhalb von vier Wochen begleichen

(22.08.2023) Ein Rechts­an­walt darf ge­gen­über einer Be­hör­de die Zwangs­voll­stre­ckung ein­lei­ten, wenn diese nach vier Wo­chen einen Kos­ten­fest­set­zungs­be­schluss nicht be­zahlt hat. Mit sei­ner Ent­schei­dung stellt das VG Kas­sel für Be­hör­den klare Re­geln auf, ab wann sie mit einer Voll­stre­ckung rech­nen müs­sen.

Quelle: IBR News
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Behörde muss Rechtsanwaltskosten innerhalb von vier Wochen begleichen

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