(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem! Oft empfiehlt das mit der Errichtung des Hauses beauftragte Unternehmen dann der Bauherrschaft, für den Bau des gewünschten Kellers ein anderes Unternehmen zu beauftragen.
Quelle: IBR News
Link: Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche