Von einem Regelfahrverbot kann jedenfalls unter Anwendung des § 4 Abs. 4 BKatV und damit einhergehender Erhöhung der Geldbuße abgesehen werden, wenn zwischen der Anlasstat und der Verurteilung ein and …
Quelle: Open Jur Verkehrsrecht
Link: AG Dortmund, Urteil vom 06.03.2025 – 729 OWi-256 Js 159/25 -16/25