Busfahrer nutzt Handy am Steuer: Lebenslanges Fahrverbot auf allen Linien einer Verkehrsgesellschaft marktmissbräuchlich

Der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung am Steuer marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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