Der 6. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die von der beklagten A-Verkehrsgesellschaft mbH gegen einen klagenden Busfahrer verhängte lebenslange Fahrersperre wegen Handynutzung am Steuer marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Busfahrer nutzt Handy am Steuer: Lebenslanges Fahrverbot auf allen Linien einer Verkehrsgesellschaft marktmissbräuchlich