Stadt München will Mindestlohn von 16 Euro pro Stunde auch bei Aufträgen honorieren

(21.08.2023) In einem ersten Schritt will die Stadt München ihren Beschluss bei den eigenen Mitarbeitern umsetzen: Sie sollen alle einen Mindestlohn von 16 Euro pro Stunde bekommen. München ist damit die erste deutsche Stadt, die den bundesweit gültigen Mindestlohn überbietet. Was die Vergabe von öffentlichen Aufträgen angeht, soll der Mindestlohn künftig ein Vergabekriterium sein. Reinigungs- und Sicherheitsunternehmen sind die ersten betroffenen Branchen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Stadt München will Mindestlohn von 16 Euro pro Stunde auch bei Aufträgen honorieren

Stadt München will Mindestlohn von 16 Euro pro Stunde auch bei Aufträgen honorieren

Ähnliche Beiträge

Düstere Aussichten am Bau

Ähnlich dramatisch sieht es im Mehrfamilienhausbereich aus: Die Zahl der Baugenehmigungen ging in 2023 um bis zu 36,8 Prozent, durchschnittlich um 24,3 Prozent zurück. Die Investitionen in den Neubau von Nichtwohngebäuden und großvolumigen Wohngebäuden gaben um 6,1 Prozent nach, die Investitionen in den Bestand und in Sanierungen verzeichneten einen Rückgang von 4,3 Prozent. Für 2024

Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

(17.05.2024) Viele Mietverträge übertragen Mietern die Pflicht, ihre Wohnung regelmäßig zu renovieren. Allerdings sind viele der üblichen Mietvertragsklauseln von Gerichten inzwischen für unwirksam erklärt worden. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wann muss der Mieter Schönheitsreparaturen durchführen und wann nicht?

Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!

(17.05.2024) Soweit ersichtlich erstmalig hat ein Amtsgericht entschieden, dass bei einem Kaufpreisabschlag von über 20% eines vermieteten gegenüber einem unvermieteten Objekt ein erheblicher Nachteil vorliegt, der eine Verwertungskündigung rechtfertigt. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Über 20% Kaufpreisabschlag rechtfertigen Verwertungskündigung!