(17.04.2025) Die energetischen Anforderungen bei Neubauten sind sehr ambitioniert, vor allem, wenn Förderungsbedingungen eingehalten werden müssen. Häufig sieht das Konzept dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor. Diese entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt: Verbraucherbauherren sollten dann vor Vertragsschluss auch klären, ob der für das geplante Gerät vorgesehene Platz geeignet ist, die Anforderungen an den nachbarlichen Schallschutz zu erfüllen – und wenn nicht, ob es auf dem eigenen Grund und Boden überhaupt eine praktikable, finanzierbare Alternative gibt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: VPB: Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken