Einstweilige Verfügung auf Urlaubsgewährung im gekündigten Arbeitsverhältnis unzulässig

Ein Arbeitnehmer kann im gekündigten Arbeitsverhältnis, dessen Fortbestand aufgrund einer Kündigungsschutzklage im Streit ist, im Wege einer einstweiligen Verfügung regelmäßig keine Urlaubsgewährung für einen Zeitraum nach Ablauf der Kündigungsfrist durchsetzen.

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