Wer ein Auto geleast oder finanziert hat, ist nicht Eigentümer, sondern nur Halter des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung des Unfallgegners den Halter oder Fahrer unter Umständen in Regress nehmen. Dafür springt dann wiederum keine Versicherung ein.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geleaste Fahrzeuge: Hohes Haftungsrisiko bei Unfall