Geleaste Fahrzeuge: Hohes Haftungs­risiko bei Unfall

Wer ein Auto geleast oder finan­ziert hat, ist nicht Eigentümer, sondern nur Halter des Fahrzeugs. Kommt es zu einem Unfall, kann die Versi­cherung des Unfall­gegners den Halter oder Fahrer unter Umständen in Regress nehmen. Dafür springt dann wiederum keine Versi­cherung ein.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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