Wer einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit beantragt, kann nicht nebenbei einer abhängigen Beschäftigung in Vollzeit nachgehen. Gegebenenfalls kann die Bundesagentur für Arbeit bereits gewährte Zuschüsse auch noch Jahre später zurückverlangen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Gründungszuschuss bei Vollzeitbeschäftigung