Baugenehmigung muss Verkehrslärmreflexionen des Vorhabens auf Nachbarn berücksichtigen

(18.02.2019) Nachbarn können sich gegen eine Baugenehmigung mit dem Argument wenden, das genehmigte Vorhaben rufe Verkehrslärmreflexionen hervor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg mit Beschluss vom 14.02.2019 in einem Eilverfahren entschieden. Selbst wenn die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung insgesamt nicht überschritten werde, müsse der Bauherr auf die Belange der Nachbarn Rücksicht nehmen.

Quelle: IBR News
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