Der EuGH hat entschieden, dass die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können und in anderen Mitgliedstaaten nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden dürfen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: EuGH-Urteil: Parkverstoß in Kroatien – Vollstreckungsbeschluss seitens Pula Parking