Im vorliegenden Fall stammt das ehelich geborene Kind vielleicht aus einem Seitensprung. Der ehemalige Liebhaber, der vielleicht der Vater des Kindes ist, begehrt Umgangsrecht mit dem Kind. Die Eheleute wollen aber in jedem Fall einen solchen Umgang verhindern. Wer kann welche Rechte geltend machen?
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Nach Seitensprung: Liebhaber begehrt Umgangsrecht mit dem Kind