Arbeitsrecht

Gesetzlicher Mindestlohn: Keine Erfüllung durch Firmenwagen

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten.

Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien im Anwendungsbereich unionsrechtlich überformter Diskriminierungsverbote

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

Diskussionsvorschläge für die Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft: Zweite Stufe des Beteiligungsprozesses startet

Minister Dr. Benjamin Limbach hat am 12.11.2025, gemeinsam mit den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte Dr. Holger Schrade, Dr. Jürgen vom Stein und Dr. Christoph Ulrich ein Diskussionspapier zur Arbeitsgerichtsbarkeit der Zukunft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Nach einem viermonatigen Beteiligungsprozess mit Interessenvertretungen enthält das Diskussionspapier konkrete Vorschläge, wie die Arbeitsgerichtsbarkeit in einer veränderten Arbeitswelt und unter veränderten Rahmenbedingungen leistungsfähig aufgestellt werden kann.

Darlegungslast für Schenkungsanfechtung von Zahlungen aufgrund eines angeblichen Scheinarbeitsverhältnisses

Wer sich auf die Nichtigkeit eines Geschäfts nach § 117 Abs. 1 BGB beruft, trägt für den Scheincharakter des Geschäfts die Beweislast. Dies gilt auch für die Behauptung, bei einem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft gehandelt. Dem entspricht, dass den anfechtenden Insolvenzverwalter die primäre Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung i.S.d. § 134 InsO trifft.

Nichtigkeitsklage gegen Richtlinie über angemessene Mindestlöhne nur punktuell erfolgreich

Die Regelungen der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU sind überwiegend wirksam. Für nichtig erklärt werden allerdings die Bestimmung, in der die Kriterien aufgeführt sind, die von Mitgliedstaaten, in denen es gesetzliche Mindestlöhne gibt, bei der Festlegung und Aktualisierung dieser Löhne zwingend zu berücksichtigen sind, sowie die Vorschrift, die eine Senkung dieser Löhne unterbindet, wenn sie einer automatischen Indexierung unterliegen.

Online-Krankschreibung ohne Arztgespräch kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „ohne Gespräch“ entspricht nicht den Voraussetzungen der in § 4 Abs. 5 Satz 1 und 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie i.d.F. vom 7.12.2023 niedergelegten medizinischen Standards. Eine Abmahnung ist in einem solchen Fall aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes entbehrlich, eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

Unwirksame sachgrundlose Befristung eines Filmvorführers

Um die Ausnahme vom Gesetzeswortlaut zu billigen, genügt es nicht, wenn der Arbeitnehmer auf verschiedenen Arbeitsplätzen beschäftigt war. Vielmehr ist regelmäßig erforderlich, dass die in dem neuen Arbeitsverhältnis geschuldete Tätigkeit Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordert, die sich wesentlich von denjenigen unterscheiden, die für die Vorbeschäftigung erforderlich waren.

Auskunftssperre im Melderegister wegen Gefährdung aus beruflicher Tätigkeit

Die Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister verlangt eine individuelle Gefahrenprognose, die auch die Zugehörigkeit zu einem Personenkreis in den Blick nimmt, der sich aufgrund seiner beruflichen oder ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit (hier: bei der BaFin) allgemein in verstärktem Maße Anfeindungen oder sonstigen Angriffen ausgesetzt sieht.

Fristlose Kündigung wegen bewusst wahrheitswidriger Aussagen in einem Prozess gegen den Arbeitgeber

Bewusst wahrheitswidrige Erklärungen, die ein Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber abgibt, weil er befürchtet, mit wahrheitsgemäßen Angaben den Prozess nicht gewinnen zu können, können geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Um vorsätzlich falsche Angaben handelt es sich, wenn die Prozesspartei die Unrichtigkeit ihrer Behauptungen kennt und deren Unwahrheit in ihren Erklärungswillen aufnimmt.