Bei einem ausschließlich im Außendienst eingesetzten Arbeitnehmer kann der Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer eines Jahres eine personenbedingte Kündigung gem. § 1 Abs. 2 KSchG sozial rechtfertigen, wenn die Tätigkeit ohne eigenes Führen eines Kraftfahrzeugs nicht erbracht werden kann und keine zumutbaren milderen Mittel zur Weiterbeschäftigung bestehen.
Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz stellt Mobbing dar
Konflikte am Arbeitsplatz können subjektiv unterschiedlich verarbeitet werden, so dass nicht auch immer Mobbing vorliegt, wenn ein Konflikt zu psychischen oder physischen Beeinträchtigungen führt. Die Grenze zum nicht rechts- bzw. sozialadäquaten Verhalten ist dann...
