Vollkaskoversicherung: Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug

Der Kläger klagte gegen seine Vollkaskoversicherung, die seinen Unfallhergang nicht glaubte. Sein Automatik-Fahrzeug habe sich selbständig in Bewegung gesetzt, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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