Der Kläger klagte gegen seine Vollkaskoversicherung, die seinen Unfallhergang nicht glaubte. Sein Automatik-Fahrzeug habe sich selbständig in Bewegung gesetzt, obwohl er ausgestiegen und daher niemand am Steuer gewesen sei.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Vollkaskoversicherung: Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug