Bei einem VW Tiguan 2.0 TDI wurde ein mit dem Kraftfahrtbundesamt abgestimmtes Softwareupdate aufgespielt. Allerdings funktionierte die Abgasreinigung auch nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Unter 10° C und über 32° C und ab einer Höhe von 1000m funktionierte die Abgasreinigung nicht.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Urteil: Weiterhin unzulässige Abschaltvorrichtung nach Softwareupdate