(05.08.2019) Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz von dem justizinternen Server nicht weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kann nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 05.06.2019 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen gewährt werden (Az.: IX B 121/18).
Quelle: IBR News
Link: BFH: Wiedereinsetzung nach Zurückweisung eines via beA eingereichten Schriftsatzes durch Justizserver