Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere (“Thermofenster”).
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Thermofenster – Verwendung einer Abgasabschalteinrichtung