Ehescheidungsverfahren: Bestimmung der Gerichtskosten nach Ermessen

Besonders in Ehescheidungsverfahren spielen die anfallenden Kosten für die beteiligten Parteien eine gewichtige Rolle. Die Reduzierung des Streit- bzw. Verfahrenswertes kann zur Erleichterung beitragen. Nachfolgend werden zwei Beschlüsse beleuchtet, die deutlich machen, wie die Gerichtsbarkeit ihr Ermessen ausübt.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Ehescheidungsverfahren: Bestimmung der Gerichtskosten nach Ermessen

Ehescheidungsverfahren: Bestimmung der Gerichtskosten nach Ermessen

Ähnliche Beiträge

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.06.2025 – 20 UFH 1/25

Sind sämtliche Richter/innen eines Amtsgerichts von der Ausübung des Richteramtes in einem Scheidungsverfahren ausgeschlossen, kann es zweckmäßig sein, gemäß § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 36 Abs. 1 Nr. … Quelle: Open Jur Familienrecht Link: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.06.2025 – 20 UFH 1/25

BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21

Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Dezember 2021 – XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421). Quelle: Open Jur Familienrecht Link: BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21