Ehescheidungsverfahren: Bestimmung der Gerichtskosten nach Ermessen

Besonders in Ehescheidungsverfahren spielen die anfallenden Kosten für die beteiligten Parteien eine gewichtige Rolle. Die Reduzierung des Streit- bzw. Verfahrenswertes kann zur Erleichterung beitragen. Nachfolgend werden zwei Beschlüsse beleuchtet, die deutlich machen, wie die Gerichtsbarkeit ihr Ermessen ausübt.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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Ehescheidungsverfahren: Bestimmung der Gerichtskosten nach Ermessen

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