Im vorliegenden Fall wurde eine Geschwindigkeitsmessung beanstandet, weil die Messung aus einem mobilen Spezialanhänger erfolgte. Die Gebrauchsanweisung des Messgerätes sehe lediglich den Einsatz „aus einem Kfz, auf einem Stativ oder in einer Messkabine“ vor.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Standardisiertes Messverfahren mit Geschwindigkeitsmessgerät aus Spezialanhänger?