Die EU einigte sich auf die ersten EU-weiten Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern, wenn diese Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. Ohne die Hinweise von sog. Whistleblowern blieben aus Sicht der EU Kommission Skandale wie „Dieselgate“, die „Luxemburg-Leaks“, die „Panama Papers“, sowie die Datensammlung der Firma Cambridge Analytica unentdeckt. Der Verlust potenzieller Vorteile, die aufgrund fehlenden Schutzes von Hinweisgebern allein im Bereich öffentlicher Aufträge verwehrt bleiben, schätzt die EU auf 5,8 bis 9,6 Milliarden Euro pro Jahr EU-weit.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Whistleblower: Erstmals EU-weiter Schutz für Hinweisgeber