Niedersachsen: Verkehrsüberwachung mittels Section Control auf der B 6 ist rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass die von Niedersachsen erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage “Section Control” wieder in Betrieb genommen werden kann.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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