Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass die von Niedersachsen erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage „Section Control“ wieder in Betrieb genommen werden kann.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Niedersachsen: Verkehrsüberwachung mittels Section Control auf der B 6 ist rechtmäßig