Die Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis des „Dieselabgas-Skandals“ getroffen wurde.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des "Dieselabgas-Skandals"