Gebrauchtwagenkauf in Kenntnis des "Dieselabgas-Skandals"

Die Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis des „Dieselabgas-Skandals“ getroffen wurde.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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