StVO § 23 Abs. 1a – Ein Autofahrer telefonierte über die Freisprecheinrichtung, als sich die Akkuladung dem Ende zuneigte. Da bereits das Ladekabel am Handy angeschlossen war, nahm er dieses in die Hand und schloss eine Powerbank an. Das Amtsgericht sah darin eine verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons. Zu Recht?
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Handy am Steuer: Handyverstoß bei Halten eines Ladekabels und einer Powerbank?