Anwaltliche Prozessbevollmächtigte – auch gewerkschaftliche – müssen einen elektronischen Fristenkalender so führen, dass er dieselbe Überprüfungssicherheit bietet wie ein herkömmlicher Kalender. Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen oder unzutreffenden Eintragungen oder Löschungen erfolgen, die später nicht mehr erkennbar sind.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Elektronischer Fristenkalender: Gleiche Anforderungen an Überprüfungssicherheit wie an herkömmlichen Kalender