Ein Autofahrer wurde „geblitzt“. Vor Gericht vertrat er die Auffassung, man könne ihm persönlich keinen Vorwurf für die Überschreitung der Geschwindigkeit machen, da die Verkehrszeichenerkennung und die Geschwindigkeitsanpassung nicht reagiert habe. Auf dieses System habe er sich verlassen dürfen.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Geblitzt – "Die Verkehrszeichenerkennung hat versagt…"