Das Amtsgericht München hat den Antrag der getrennt lebenden Ehefrau auf Zuweisung von Hausrat in Form von mindestens eines oder beider Hunde zurückgewiesen. Maßgebend komme es darauf an, wer die Hauptbezugsperson zum Tier sei.
Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
Link: Trennung: Wem gehören die in der Ehezeit erworbenen Hunde?