(23.09.2019) Der Bundesrat begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform. Hierdurch sei sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden bei der Grundsteuer keine Einnahmeausfälle erlitten, erklärte er in seiner am 20.09.2019 beschlossenen Stellungnahme. Bei einzelnen Regelungen sieht der Bundesrat aber teilweise noch Verbesserungsbedarf.
Quelle: IBR News
Link: Grundsteuerreform: Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf