Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil im Blut geringe Spuren von Codein und Morphium nachgewiesen worden waren. Der Antragsteller behauptet, aufgrund einer starken Bronchitis einen codeinhaltigen Hustensaft in Frankreich auf Empfehlung eines Arztes und ohne Rezept erworben zu haben.
Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Der Hustensaft als Fahrerlaubnisretter