Der Hustensaft als Fahrerlaubnisretter

Dem Antragsteller wurde die Fahrerlaubnis entzogen, weil im Blut geringe Spuren von Codein und Morphium nachgewiesen worden waren. Der Antragsteller behauptet, aufgrund einer starken Bronchitis einen codeinhaltigen Hustensaft in Frankreich auf Empfehlung eines Arztes und ohne Rezept erworben zu haben.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Der Hustensaft als Fahrerlaubnisretter

Der Hustensaft als Fahrerlaubnisretter

Ähnliche Beiträge

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23