Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Der Kläger stellte seinen Pkw auf dem Gehweg in der Innenstadt ab. Als er zurückkam, war bereits der Abschleppdienst da, der von der Hilfspolizeibeamtin der beklagten Stadt verständigt wurde. Der Abschleppvorgang wurde abgebrochen. Trotzdem wurde der Kläger mit 173,75 € zur Kasse gebeten. Dagegen wehrt sich der Kläger.

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