Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Der Kläger stellte seinen Pkw auf dem Gehweg in der Innenstadt ab. Als er zurückkam, war bereits der Abschleppdienst da, der von der Hilfspolizeibeamtin der beklagten Stadt verständigt wurde. Der Abschleppvorgang wurde abgebrochen. Trotzdem wurde der Kläger mit 173,75 € zur Kasse gebeten. Dagegen wehrt sich der Kläger.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Abschleppen eines auf dem Gehweg geparkten Fahrzeugs

Ähnliche Beiträge

OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23

Keine Haftung des Fahrzeughalters aus § 7 Abs. 1 StVG für Schäden am Eigentum Dritter aufgrund der Inbrandsetzung eines abgestellten Fahrzeugs aus ungeklärter Ursache Quelle: Open Jur Verkehrsrecht Link: OLG Bremen, Beschluss vom 05.07.2023 – 1 U 12/23